Antrag auf Schwerbehindertenprämie
Zusammenleben mit jemandem und Schwerbehindertenprämie
Prüfen Sie, ob Sie noch berechtigt sind
Wenn Sie mit jemandem zusammenleben möchten, überprüfen Sie, ob er die Anspruchsvoraussetzungen für die Person erfüllt, mit der Sie zusammenleben können.
Wenn Sie die Person wechseln, mit der Sie zusammenleben, kann sich die Umstände ändern, auch wenn sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dadurch würden Sie zum Universal Credit wechseln und hätten keinen Anspruch mehr auf die Schwerbehindertenprämie.
Finden Sie heraus, ob Sie zu Universal Credit wechseln würden
Das Ministerium für Arbeit und Renten kann entscheiden, dass es sich um eine "Änderung der Umstände" handelt, wenn:
- Sie ein- oder ausziehen
- jemand anderes ein- oder auszieht Es
könnte immer noch eine Änderung der Umstände sein, wenn die Personen, mit denen Sie zusammenleben, die Anspruchskriterien erfüllen.
Eine Änderung der Umstände könnte bedeuten, dass Sie zu Universal Credit wechseln. Sie hätten keinen Anspruch mehr auf die Schwerbehindertenprämie. Den meisten Menschen geht es schlechter, wenn sie Universal Credit erhalten.
In der Regel handelt es sich um eine Änderung der Umstände, wenn Sie zu einer anderen Kommune wechseln. Die anderen Regeln können kompliziert sein. Die meisten von ihnen hängen ab von:
- den Leistungen, die Sie erhalten
- Ihr Einkommen Ihr Einkommen
- wie viel Sie arbeiten
Diese Regeln gelten auch für Ihren Partner, wenn Sie mit ihm zusammenleben.
Wenden Sie sich an die Helpline von Scope, um sich beraten zu lassen.
Holen Sie sich Beratung, wenn Sie sie brauchen
Die Regeln können kompliziert sein, wenn Sie:
- Ihr Haus gemeinsam besitzen
- und mit einem nahen Verwandten oder einer anderen Person leben, die gemeinsam für die Zahlung der Miete oder Hypothek
- verantwortlich ist Wohngeld erhalten
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